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Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Der Schwerbehindertenausweis

Liegt eine Behinderung vor, so kann ein Schwerbehindertenausweis , auch als „Schwerbeschädigtenausweis“ bezeichnet, beantragt werden. Der Antrag wird beim Versorgungsamt oder Landesamt gestellt und kann telefonisch angefordert werden, ein formloser Antrag ist allerdings auch möglich. Der Antragssteller resp. spätere Schwerbehindertenausweis-inhaber muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben  oder sich gewöhnlich hier aufhalten. Auf Antrag werden dann ärztliche Befunde / Unterlagen benötigt, damit festgestellt werden kann, wie hoch der Grad der Behinderung (GdB) ist; der Grad der Behinderung wird dann zwischen 0 – und 100% eingestuft. Wenn es schnell gehen muss, kann man bereits vorhandene Befunde / Arztbriefe bereits zusammen mit dem Antrag einreichen. Alternativ kann eine Schweigepflichtsentbindung unterzeichnet werden, sodass das Versorgungsamt sich die notwendigen Unterlagen selbst einholt. Ab einem GdB von 50% wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt.

 

schwerbehindertenausweis
Alte Version des Schwerbehindertenausweises

Nachteilsausgleich

Je nach Diagnose werden dem Schwerbehindertenausweis-inhaber Merkzeichen eingetragen. Wie diese Merkzeichen zu verstehen sind und welche Nachteilsausgleiche sich dadurch ergeben, ist in folgender Tabelle ersichtlich.

 

Merkzeichen    Definition und Nachteilsausgleich
B » Notwendigkeit ständiger Begleitung « Kann nur in Begleitung (z.B.) öffentliche Verkehrsmittel oder Veranstaltungen nutzen mit MZ »B« im Schwerbehindertenausweis
  • Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr
  • bei Besuchen von öffentlichen Veranstaltungen oder Einrichtungen zahlt entweder der Behinderte einen ermäßigten Eintrittspreis oder aber die Begleitperson zahlt weniger oder gar nichts.
  • bei einigen Fluglinien und Regionalverkehrsgesellschaften teilweise Ermäßigung oder unentgeltliche Beförderung
G » Gehbehindert « Kann nur noch eingeschränkt unter erheblichen Gefahren bis zu 2 Kilometer gehen mit MZ »G« im Schwerbehindertenausweis
  • Lohnsteuerjahresausgleich: Inanspruchnahme der Kilometerpauschale (kein Nachweis erforderlich) von 3000 km x 0,30 € = 900 €
  • Lohnsteuerjahresausgleich: Geltendmachung der über 3000 km hinausgehenden behinderungsbedingten Fahrten (Nachweis durch Fahrtenbuch erforderlich)
  • Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr
  • KFZ Steuerermäßigung, wenn das Fahrzeug auf den Behinderten zugelassen ist. Achtung: Wird das Auto bei Behinderung des Kindes auf das Kind zugelassen, darf dieses KFZ nur noch für Fahrten mit dem oder für das Kind verwendet werden. Dazu zählen auch Besuche bei Freunden oder Verwandten. Fahrten z.B. zur Arbeitsstelle sind dann allerdings nicht mehr erlaubt.
aG » außergewöhnlich Gehbehindert « Kann sich nur mit fremder Hilfe oder unter äußerster Anstrengung bewegen, beispielsweise bei Querschnittslähmung, Rollstuhlfahrer mit MZ »aG« im Schwerbehindertenausweis
  • Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr
  • Anspruch auf Parkausweis für Behindertenparklätze – muss gesondert beantragt werden! Der SB-Ausweis kann hierfür nicht genutzt werden.
  • KFZ Steuerbefreiung, wenn das Fahrzeug auf den Behinderten zugelassen ist. Achtung: Wird das Auto bei Behinderung des Kindes auf das Kind zugelassen, darf dieses KFZ nur noch für Fahrten mit dem oder für das Kind verwendet werden. Dazu zählen auch Besuche bei Freunden oder Verwandten. Fahrten z.B. zur Arbeitsstelle sind dann allerdings nicht mehr erlaubt.
H  » Hilflos « Ist aufgrund der Schwere der Behinderung bei der Verrichtung von Tätigkeiten ständig auf Fremde Hilfe angewiesen mit MZ »H« im Schwerbehindertenausweis
  • Lohnsteuerjahresausgleich: Inanspruchnahme des Behindertenpauschbetrages in Höhe von 3.700,-€
  • Lohnsteuerjahresausgleich: Inanspruchnahme des Pflegepauschbetrages in Höhe von       924,-€
  • Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr
  • Befreiung von der Zahlung der Hundesteuer
  • KFZ Steuerbefreiung, wenn das Fahrzeug auf den Behinderten zugelassen ist. Achtung: Wird das Auto bei Behinderung des Kindes auf das Kind zugelassen, darf dieses KFZ nur noch für Fahrten mit dem oder für das Kind verwendet werden. Dazu zählen auch Besuche bei Freunden oder Verwandten. Fahrten z.B. zur Arbeitsstelle sind dann allerdings nicht mehr erlaubt.
Bl » Blind « Ist Blind, hochgradig Sehbehindert oder cerebral Blind, hat nur noch maximal  1/50 Sehschärfe mit MZ »Bl« im Schwerbehindertenausweis
  • Lohnsteuerjahresausgleich: Inanspruchnahme des Behindertenpauschbetrages in Höhe von 3.700,-€
  • Lohnsteuerjahresausgleich: Inanspruchnahme des Pflegepauschbetrages in Höhe von       924,-€
  • Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr
  • Befreiung von der Zahlung der Hundesteuer
  • Anspruch auf Behindertenausweis
  • Abhängig vom Bundesland: Gewährung von Blindengeld
  • KFZ Steuerbefreiung, wenn das Fahrzeug auf den Behinderten zugelassen ist. Achtung: Wird das Auto bei Behinderung des Kindes auf das Kind zugelassen, darf dieses KFZ nur noch für Fahrten mit dem oder für das Kind verwendet werden. Dazu zählen auch Besuche bei Freunden oder Verwandten. Fahrten z.B. zur Arbeitsstelle sind dann allerdings nicht mehr erlaubt.
RF » Rundfunkgebühren- und Telefonermäßigung « Kann nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen bzw. aufgrund der Behinderungen diese nicht wahrnehmen (beispielsweise bei vorliegen von Merkzeichen Bl, Gl) mit MZ »RF« im Schwerbehindertenausweis
Gl » Gehörlos « Ist von Geburt an taub oder an Taubheit grenzend Schwerhörig beideseits und hat zusätzliche Sprachstörungen mit MZ »Gl« im Schwerbehindertenausweis
  • Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr
  • Lohnsteuerjahresausgleich: Pauschale für KFZ-Benutzung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (GdB 50/60 + MZ „G“ 0,30 € pro Km)
  • Bei GdB 90: Sozialtarif beim Telefon

 



Kann ich mit diesem Ausweis auf einem Behindertenparkplatz parken?

Nein. Ein häufiger Irrtum. Um eine Parkerleichterung in Anspruch nehmen zu können, muss gesondert ein Parkausweis beantragt werden, es kann hierfür nicht der Schwerbehindertenausweis genutzt werden. Weitere Informationen zu den Parkausweisen finden sich hier:

Informationen blauer EU-einheitlicher Parkausweis, blauer EU-einheitlicher Parkausweis (Ersatz für Parkscheibe) + weißer Zusatzausweis, neuer bundeseinheitlicher oranger Parkausweis, gelber Parkausweis, Ausnahmegenehmigung (kein Parkausweis)

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