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Sollte die PID per Gesetz erlaubt werden?
Ja
Ja, aber nur sehr streng kontrolliert
Nein
Nein, ebenso bin ich gegen med. Indizierte Schwangerschaftsabbrüche
Ich bin nicht sicher
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BeitragVerfasst: 25.11.2010, 17:18 

Registriert: 20.06.2007, 00:27
Beiträge: 227
Wohnort: der hohe Norden :-)
Blog: Blog lesen (1)
Geburtsmediziner sprechen bereits von "Schwangerschaftstourismus"

In den letzten Jahren reisten Kinderwunschpaare ins Ausland, um eine PID mit anschließender künstlicher Befruchtung durchführen zu lassen - hierzulande gibt es bisher kein Gesetz, welches die PID erlaubt oder verbietet. Ein Arzt hatte die kontrovers diskutierten Diagnosen bei drei Paaren mit erblichen Vorbelastungen ausgeführt und nur Embryos ohne Defekte eingepflanzt. Danach zeigte er sich selbst an, um Rechtssicherheit zu erzwingen. Seit Juni 2010 ist durch den Bundesgerichtshof in Leipzig entschieden, dass Gentests an künstlich befruchteten Embryonen erlaubt sind.

PID-Urteil

Auf dem CDU-Bundesparteitag in Karlsruhe gab es nun eine mehrstündige Debatte zum Thema. Ein vorläufiger Entschluss wurde gefasst, die CDU sprach sich mit einer knappen Mehrheit für ein PID-Verbot aus. Von insgesamt 799 Delegierten stimmten allerdings nur 408 für das Verbot. 391 Delegierte würden die PID in eingen Grenzen zulassen. Das letzte Wort ist hier allerdings nach wie vor nicht gesprochen, dies hat nun der Bundestag.

"Präimplantationsdiagnostik", kurz "PID" ist bereits seit längerem ein umstrittenes, heftig debattiertes Thema. Die PID macht es möglich, den bei einer IVF erzeugten Embryo bereits vor der IVF auf z.B. Chromosomen -oder Gendefekte zu untersuchen. Mit dieser Untersuchungsmethode ist also "gewährleistet", dass der Embryo den zuvor gesuchten Gen -oder Chromosomendefekt nicht haben wird - ein potentiell gesunder Embryo kann gewählt und per IVF eingesetzt werden.

Interessant ist diese Untersuchung für Kinderwunschpaare, wenn bei einem oder gar beiden Elternteilen ein Chromosomen -oder Gendefekt vorliegt, der eine Schwangerschaft risikoreich oder unmöglich macht. Dies sind z.B. Paare, die ein hohes Risiko tragen, ein Kind mit einer lebensbedrohlichen oder lebensverkürzenden Erkrankung/Behinderung zu bekommen. Mithilfe dieser Untersuchung würden einige Fehl -oder Totgeburten vermieden werden, ebenso allerdings auch die Geburt behinderter Kinder. Dies hat für Wirbel gesorgt - während die einen Integration leben und verbreiten, wird an anderer Stelle "aussortiert".

Die Angst ist groß - zum einen die Angst davor, dass behinderte es in fernerer Zukunft dadurch nicht leichter haben, zum anderen aber auch die Angst vor dem sogenannten "Designerbaby". Kann irgendwann Augenfarbe, Geschlecht, Größe "gewählt" werden? Ein klares "Nein" gibt es hier seitens der Politiker. Sollte die PID irgendwann zugelassen werden, dann nur in "engen Grenzen", also mit entsprechender Indikation.

Bedenkt man nun aber das, insbesondere im Falle einer später diagnsotizierten Behinderung, ein Schwangerschaftsabbruch fast bis zur Geburt möglich ist, könnte die Debatte zur PID nicht mehr ganz so schwer wiegen.
Wird nicht dadurch ohnehin bereits "sortiert"?


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BeitragVerfasst: 13.01.2011, 21:14 

Registriert: 20.06.2007, 00:27
Beiträge: 227
Wohnort: der hohe Norden :-)
Blog: Blog lesen (1)
Zitat:
Kassel. Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs im letzten Sommer wird das Thema Präimplantationsdiagnostik (PID), mit der Embryonen vor der Einsetzung in den Mutterleib auf Gendefekte untersucht werden können, heftig diskutiert. Die einen warnen vor einer Selektion, die über den Wert und Unwert menschlichen Lebens entscheidet. Die anderen preisen die Möglichkeit etwa Erbkrankheiten bereits vor der Einpflanzung des künstlich gezeugten Embryos erkennen zu können.


Quelle und vollständiger Text:
http://www.nh24.de/index.php/vermischte ... nostik-pid


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