Düsseldorf/Münsterland - Für den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) war die Eilentscheidung des Potsdamer Landessozialgerichts in puncto medizinischer Frühchen-Versorgung eine Klatsche. Für die Kliniken in NRW wird der Streit - unabhängig vom Ausgang in der Hauptsache - allem Anschein nach keine Folgen haben. Das hat das Gesundheitsministerium am Donnerstag bestätigt - und damit manchen Klinikvertreter überrascht.
30 Geburten von Kindern unter 1250 Gramm hatte der GBA, das ist das Selbstverwaltungsorgan der Krankenkassen, Krankenhäuser und Ärzte, den Kliniken als jährliche Mindestmenge auferlegen wollen. Wer sie nicht erreicht, verliert seinen Status als Perinatalzentrum.
Diese Vorgabe hatten die Sozialrichter am Mittwoch gekippt. Zu den 14 Klägern gehörten drei Krankenhäuser aus der Region (St.-Vinzenz in Coesfeld, St.-Franziskus in Münster und das Mathias-Spital in Rheine). Alle drei erreichen die Zahl 30 nicht.
Quelle und vollständiger Text:
http://www.borkenerzeitung.de/aktuelles ... n_Weg.html