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BeitragVerfasst: 26.01.2011, 23:05 

Registriert: 20.06.2007, 00:27
Beiträge: 227
Wohnort: der hohe Norden :-)
Blog: Blog lesen (1)
Zitat:
Gericht stimmt Beschwerde gegen Frühgeborenen-Regel zu

Von Nikolas Fischer

Das Landessozialgericht in Potsdam hat am Mittwoch (26.01.11) die Aussetzung einer umstrittenen Richtlinie zur Behandlung von Frühgeborenen beschlossen. Knapp 40 deutsche Krankenhäuser hatten geklagt, darunter fünf aus NRW.

(...)

Frist immer wieder verschoben

Ursprünglich sollte die Richtlinie des G-BA schon ab 1. Januar gelten. Nach dem Einspruch der Kliniken verschob das Potsdamer Gericht die Frist zunächst auf den 26. Januar. Diese Entscheidung nahm dann der G-BA seinerseits zum Anlass, den Beschluss auszusetzen - bis zum 28. Februar. Damit wolle man die Krankenhäuser einbeziehen, die keine Anträge auf einstweilige Verfügung gestellt hätten, hieß es. Zudem solle bis dahin geprüft werden, ob der Mindestmengenbeschluss mit weiteren fachlichen Argumenten gestützt werden kann. Nach der Entscheidung vom Mittwoch (26.01.11) wird das jetzt um so nötiger sein.

(...)

Quelle und vollständiger Text:
http://www.wdr.de/themen/gesundheit/ges ... gesundheit



Siehe dazu auch: Gerangel um Frühchen - Mindestmengenregelung gekippt


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BeitragVerfasst: 29.01.2011, 12:40 

Registriert: 20.06.2007, 00:27
Beiträge: 227
Wohnort: der hohe Norden :-)
Blog: Blog lesen (1)
Zitat:
Düsseldorf/Münsterland - Für den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) war die Eilentscheidung des Potsdamer Landessozialgerichts in puncto medizinischer Frühchen-Versorgung eine Klatsche. Für die Kliniken in NRW wird der Streit - unabhängig vom Ausgang in der Hauptsache - allem Anschein nach keine Folgen haben. Das hat das Gesundheitsministerium am Donnerstag bestätigt - und damit manchen Klinikvertreter überrascht.

30 Geburten von Kindern unter 1250 Gramm hatte der GBA, das ist das Selbstverwaltungsorgan der Krankenkassen, Krankenhäuser und Ärzte, den Kliniken als jährliche Mindestmenge auferlegen wollen. Wer sie nicht erreicht, verliert seinen Status als Perinatalzentrum.

Diese Vorgabe hatten die Sozialrichter am Mittwoch gekippt. Zu den 14 Klägern gehörten drei Krankenhäuser aus der Region (St.-Vinzenz in Coesfeld, St.-Franziskus in Münster und das Mathias-Spital in Rheine). Alle drei erreichen die Zahl 30 nicht.

Quelle und vollständiger Text: http://www.borkenerzeitung.de/aktuelles ... n_Weg.html


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