| Notfallsituationen - wie reagiere ich? |
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Inhalt
Kopfverletzungen
Sonnenstich / Hitzschlag
Vergiftungen (inkl. Notrufnummer)
Allgemeines vorab ~ Kontrolle der Lebensfunktionen beim Säugling
Bewusstsein
Säugling ansprechen, berühren, leichten Schmerzreiz setzten (Oberarm oder Bauchdecke). Der Säugling sollte situationsgerecht reagieren.
Hilferuf
Atmung- Kreislauf
Öffnen beengender Kleidungsstücke (Windel!!)
Inspektion der Mundhöhle. Falls Erbrochenes, Blut odere Schleim vorhanden sind, muss ausgeräumt werden. (achsengerechtes zur Seite drehen des gesamten! Körpers)- anschließend wieder auf den Rücken drehen
Kopf in Neutralstellung halten
Sehen von Kreislaufzeichen (wie z.B.: Brustkorbbewegungen, Husten, Schlucken)
Höhren auf Ein- und Ausatemgeräusche
Fühlen der Ausatemluft
Wenn keine Atem- und Kreislaufanzeichen vorhanden sind, wird der Säugling 2x beatmet und es werden erneut Atmung und Kreislauf überprüft.
Wieder nichts vorhanden Reanimation Beatmung Mund/Nase und Herzmassage. (Bitte zeigen lassen von einer Fachlich geschulten person weil man sonst zuviele Fehler machen könnte!)
1:5 (=1 x beatmen, 15 x Herzmassage)
Kontrolle der Lebensfunktionen beim Kind
Bewusstsein:
Kind ansprechen, berühren, leichten Schmerzreiz setzen (am Handrücken). Das Kind sollte situationsgerecht reagieren.
Hilferuf
Atmung-Kreislauf
Öffnen beengender Kleidungsstücke (auch die Windelhose wenn vorhanden)
Inspektion der Mundhöhle. Falls Erbrochenes, Blut oder Schleim vorhanden sind, muss ausgeräumt werden. Der Kopf bleibt dabei in der vorgefundenen Position.
Geringfügigens Überstrecken des Kopfes nackenwärts, um eine freie Atmung zu ermöglichen.
Sehen von Kreislaufanzeichen (wie brustkorbbewegungen, Husten, Schlucken)
Hören auf Ein- und Ausatemgeräusche
Fühlen der Ausatemluft
Wenn keine Atem- und Kreislaufzeichen vorhanden sind, wird das Kind 2x beatmet und es werden erneut Atmung und Kreislauf überprüft.
(wie beim Säugling lasst euch die Reanimation von einem Geschulten Fachpersonal zeigen)
2:15
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KOPFVERLETZUNGEN
Kopfverletzungen sind vor allem zwischen dem 2. und dem 10. Lebensjahr sehr häufig. Von einer Beule am Kopf bis zu schwersten Gehirnblutungen ist jede Verletzungsform möglich.
Da Kleinkinder ihre Schmerzen nicht richtig artikulieren können (ca. bis zum 3 Lebensjahr), ist besonders in dieser Altersgruppe höchste Vorsicht nach Stürzen geboten. Solch kleine Kinder gehören nach einem Sturz genau Untersucht (Wunden, Beulen, etc.) und in Folge, sollte kein KH aufgesucht werden können, über längere Zeit in ihrem Verhalten beobachtet, da es bei Kopfverletzungen zu symptomfreien Intervallen kommen kann!
Im Zweifelsfall ist zur Abklärung und einer möglichen stationären Beobachtung ein KH aufzusuchen.
Ursachen:
Sturz vom Wickeltisch (häufigste Ursache für Kopfverletzungen)
Sturz aus der Tragetasche
Sturz aus dem Gitterbett und Stockbett
Sturz mit der fahrbaren Gehschule
Sturz mit dem Kindersessel
Umstürzen schwerer Gegenstände
Sturz aus dem Fenster
Kopfverletzungen nach Verkehrsunfällen
Gefahren
Bei Gewalteinwirkung auf den Kopf:
Gehirnerschütterung
Gehirnquetschung
Gehirnblutung
An eine ernstere Verletzung ist zu denken, wenn nach einem Unfall eines oder mehrere der folgenden Symptomen auftreten:
Bewusstlosigkeit (ev. nur für sekunden)----- Notarztindikation
Übelkeit und Erbrechen
starke Kopfschmerzen
Erste Hilfe
BAK (Kontrolle Bewusstsein/Atmung/Kreislauf) ----- die entsprechenden Lebensrettendn Sofortmaßnahmen durchführen
Bei erhaltenem Bewusstsein
Eine eventuell vorhandene Wunde keimfrei bedecken
Kopf, Oberkörper erhöht Lagern
Atem und Kreislaufkontrolle in kurzen Abständen
Notruf
Schockbekämpfung (keinesfalls Beine Hochlagern)
Bei Bewusstlosigkeit
Stabile Seitenlagerung, (Säuglinge in Bauchseitenlage bringen)
Notruf (Notarzt erforderlich!)
Atem und Kreislaufkontrolle in kurzen Abständen
Vorbeugung
Keinen Blick vom Kind wenden, wenn es nicht gegen Absturz gesichert ist. Beim Wickeln sollte alles bereit stehen, bevor das Kind auf den Wickeltisch gelegt wird.
Keinesfalls sollte ein Säugling auch nur einen Augenblick auf dem Wickeltisch unbeachtet liegen.
In der Tragetasche wird das Kind so fixiert, das es nicht heraustürzen kann
Befestigung des dem Alter angepassten Kindersitzes mittels Gurte auf dem Autositz.
Gitterbetten schützen Kinder nur, wenn das Gitter geschlossen ist. Sobald die Kinder stehen können, muss die Matratze so weit abgesenkt werden, dass das Kleinkind nicht über das Gitter stürzen kann.
Kinder müssen auch vor dem Herausfallen aus Stockbetten geschützt werden, da bereits ein Sturz aus geringer Höhe zu schweren Verletzungen führen kann.
Die Möbel des Kinderzimmers sollten keine scharfen Kanten und Ecken haben, da sich Kinder beim Laufen leicht daran Verletzen. Vor allem Lippen- und Zahnverletzungen kommen häufig vor (Kantenschutz)
Wenn das Kind nicht immer beaufsichtigt werden kann, wird es besser in einer nicht fahrbahren Gehschule untergebracht.
der Kindersessel muss am Tisch befestigt werden. Entweder dadurch, dass er so unter die Tischplatte geschoben wird, dass er nicht umstürzen kann, oder er wird durch kleine Ketten mit Karabinern befestigt.
regale sollen in der Wnad verankert sein. Fernsehapperate oder andere schwere Gegenstände müssen so gestellt werden, dass sie nicht auf Kinder stürzen könen, wenn diese daran aus Neugierde hantieren sollten.
Stiegen sollten durch Stiegengitter gesichert werden, welche das Kind nicht alleine öffnen kann. Die Abstände zwischen den Gitterstäben, welche Fenster, Balkone ider Stiegen absichern, müssen kleiner sein als der Abstand zwischen Kinderohren.
Bei Schlafenden Kindern wegen der Strangulationsgefahr Keine Schnuller mit Band verwenden.
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Vergiftungen
Vergiftungen sind bei kindlichen Notfällen neben Verkehrs- und Spielunfällen eine häufige Ursache für ernste gesundheitliche Schäden.
Zwischen dem 1. und dem 3 Lebensjahr ist die Gefahr einer Vergiftung besonders groß, aber auch alle anderen Altersgruppen sind betroffen.
ein Großteil der Vergiftungen bei Kindern wird durch die Einahme von Medis, Putzmitteln oder Alkohol hervorgerufen.
Zur Zeit sind duftende Lampenöle modern, welche leider für Kinder aufgrund der Möglichkeit von Langzeitfolgeschäden besonders gefährlich sind.
Die verschiedenen Farben der Öle wecken insbesondere das Kindliche Interesse und verführen zum Kosten. Jährlich gibt es in Österreich 1.000 Vergiftungen hervorgerufen durch gefärbtes Lampenöl.
Aufnahmeweg
Magen- Darmtrakt (z.B.: Tabletten)
Atemwege
Haut
Erkennen
An eine Vergiftung muss man denken, wenn bei einem bisher gesunden Kind plötzlich ungewöhnliche Symptome auftreten, wie:
Bewusstseinstörung- Bewusstlosigkeit
Erregungs- und Rauschzustände
Übelkeit- Erbrechen- Durchfall
Hautveränderungen
Atem und Kreislaufstörungen
Wenn mehrere Menschen gleichzeitig die gleichen Krankheitserscheinugen aufweisen
Weitere Hilfen für das Erkennen einer Vergiftung sind
Befragen und Beobachten des Kindes
Befragen der Umgebungspersonen, Angehörigen, Spielkameraden
Inspektion des Kindes und der Umgebung. Achten auf Tablettenreste oder Tabak im Mund des Kindes oder herumliegende leere Medikamentenschachteln
Gefahren
Schock, Bewusstlosigkeit, Atem-Kreislaufstillstand
Zudem kann es zu bleibenden Spätschäden, z.B. Hirn-, Leber- und Nierenschäden kommen
Viele Gifte entfalten Ihre Wirkung erst langsam, sodass die drohende Gefahr im ersten Moment oft falsch eingeschätzt wird
Erste Hilfe
Sicherstellung der Lebensfunktionen
Notruf
Sicherstellen des Giftes (Reste, Erbrochenes, usw.)
Falls das Gift bekannt: Vergiftungsinformationszentrale (VIZ) anrufen (am besten die Numer irgendwo notiert haben)
Nummern hier: http://www.vergiftungszentrale.de/vergz.html
Was: Um welche substanz handelt es sich?
Wieviel: wurde von dem Mittel eigenommen?
Wer: ist betroffen? (Alter, Körpergewicht, Geschlecht)
Wann: Geschah der Vorfall?
Achtung
Nie von vornherein Erbrechen provozieren! Sollte die VIZ raten, das Erbrechen zu provozieren, so geht man laut Angabe der VIZ vor. Beachten sie jedoch:
Erbrechen darf keinesfalls provoziert werden bei:
Bewusstseinseintrübung
Bewusstlosigkeit
Säure- und Laugenverätzung
Vergiftung durch schaumbildende Substanzen, z.B. Waschmittel und Reinigungsmittel
Vergiftungen die länger als 4 stunden zurückliegen
Aus: Kindernotfälle "Erste Hilfe"; Kursunterlage 1; Wir schützen dich; 8 Ausgabe 2002; Österreichisches Rotes Kreuz; Landesverband Steiermark, mit freundlicher Genehmigung
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